"Betrachte jede Krise als Chance zur Veränderung"

Beratung bei sexualisierter Gewaltanwendung durch Kinder und Jugendliche in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Erneute sexuelle Übergriffe und Gewaltdelikte verhindern

Auch sexuell gewalttätigen Kindern und Jugendlichen bietet die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen ein fundiertes professionelles Beratung- und Therapieangebot. Ziel der Arbeit ist es, erneute sexualisierte Gewaltanwendung zu verhindern. Für die Therapie der sexuell delinquenten Kinder und Jugendlichen arbeitet die Beratungsstelle Zweite Chance mit dem "Behandlungsmanual für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern" (BMJS 12/221).


Spezielles Behandlungskonzept bei sexuell delinquenten Kindern und Jugendlichen

Zielgruppe des Manuals sind sexuell Delinquente im Alter von 12 bis 21 Jahren ohne oder mit Verurteilung. Der Begriff „Jugendliche“ wird in drei Kategorien unterteilt, wonach Kinder von 12 bis 14 Jahren, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren in die Behandlungsmethodik eingeschlossen werden.

In Abwandlung an das Behandlungsmanual findet die Behandlung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen bereits mit Kindern ab dem 8. Lebensjahr statt. Auch die Beratung im Einzelkontext ist in der Beratungsstelle möglich. 


Ablauf

Das Konzept ist in drei Teile unterteilt: der deliktorientierten Arbeit, der persönlichkeitsorientierten Arbeit und zuletzt der Überprüfung der Veränderung. 


Methodik 

Die Behandlung in der Beratungsstelle besteht aus einem integrativen, systemisch-kognitiven verhaltenstherapeutischen Programm mit Ansätzen aus der Gestalt- und Psychodramatherapie. Das Manual ist sowohl für die Arbeit mit männlichen als auch mit weiblichen Kindern und Jugendlichen geeignet.

Im Zentrum der Behandlung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen steht die Anwendung von interaktiven Interventionen. Die Nutzung von Medien stützt und fördert das Vorgehen während der Behandlung.


Die Anlassdelikte laut des Behandlungsmanuals sind unter anderem:

  • Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 
(§ 176a StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)


Die Anwendung des Manuals BMJS 12/21 zielt primär auf die Arbeit mit Gruppen ab. Eine Einzeltherapie ist dennoch mit Abweichungen von dem Manual möglich. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Behandlung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen ist das Teil- oder Vollgeständnis der zu behandelnden Person.


Zielgruppe der Behandlung sind Kinder und Jugendlich
, die Kinder sexuell missbraucht, Inzest begangen, vergewaltigt, andere sexuell genötigt oder belästigt oder sich exhibiert haben. Auch Personen, die durch das sexuell delinquente Verhalten betroffen sind, werden in die Behandlung mit einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Eltern, sorgeberechtigtes betreuendes Personal, Geschwister und andere wichtige Bezugspersonen.


Übergeordnete Zielsetzung bei sexualisierter Gewaltanwendung von Jugendlichen

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Entwicklung von langfristigen Strategien zur Rückfallprävention
  • Die Entwicklung einer legalen, selbstbestimmten Sexualität des Kindes oder des Jugendlichen
  • Die Bewahrung potenzieller Opfer vor weiteren sexuellen Übergriffen
  • Beratende Begleitung des familiären und/oder sozialen Umfeldes des Täters, um einen konstruktiven Umgang mit der Tat zu ermöglichen


Jeder sexuell Delinquente formuliert während der Behandlung in der Beratungsstelle außerdem persönliche Ziele, die er im Laufe der Therapie erreichen möchte.


Systemischer Ansatz

Bei sexuell delinquenten Kindern und Jugendlichen ist die Arbeit mit den Eltern aus systemischer Sicht unerlässlich und für uns obligatorisch. Oft stellen diese Art von Straftaten auch für das soziale Umfeld eine große Herausforderung dar - daher ist es uns wichtig die Eltern bei dem Umgang mit der Situation zu unterstützen, ihnen beratend zur Seite zu stehen und gegebenenfalls mit den entstandenen eigenen Ängsten, Schuldgefühlen und Grenzen zu arbeiten und so Veränderung möglich zu machen.


Interessantes und Aktuelles zum Thema sexualisierte Gewaltanwendung von Jugendlichen:
Täterprävention bei sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen von Anita Heilig veröffentlicht in: Deutsche Jugend 9/2005, S. 381-390
http://www.anita-heiliger.de/htm/taeterpraevention_bei_sexuellem_missbrauch.pdf



Daten und Fakten zur Beratung bei sexualisierter Gewaltanwendung durch Kinder und Jugendliche in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Dauer

Die Dauer der Behandlung beträgt mindestens 6 Monate. Der zeitliche Umfang einer Sitzung hängt von der Gruppengröße ab.

Terminintervall

Die Termine finden im wöchentlichen Turnus statt.

Anlassdelikte für die Therapie

• Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)

• Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

• Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 
(§ 176a StGB)

• Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)

• Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)

• Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

Voraussetzung 

Teil- oder Vollgeständnis des Teilnehmers 

Kosten und Kostenübernahme

Es besteht eine Leistungs- und Entgeldvereinbarung nach § 77 SGB VIII mit dem Land Bremen. Eine Übernahme der Kosten kann dementsprechend durch das Amt für Soziale Dienste (AfSD) erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.

Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 95,00 € pro Teilnehmer_in. Im Falle einer einer Kostenübernahme durch das AfSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz.