"Betrachte jede Krise als Chance zur Veränderung"

Systemische Familienberatung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Wirksame und effektive Unterstützung bei Problemen innerhalb der Familie

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum eine Familie Unterstützung in einer therapeutischen Beratung sucht und sich an die Beratungsstelle Zweite Chance Bremen wendet.  

Dazu gehören unter anderem: 

•  Schwierigkeiten bei den Übergängen in neue Lebensphasen 

•  Massive Konflikte innerhalb der Familie 

•  Fehlende Durchsetzungskraft der Eltern gegenüber ihren Kindern 

•  Auftreten von Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

•  Schwierigkeiten in der Kommunikation 

•  Familienmitglied zeigt aggressives und gewalttätiges Verhalten

•  Fehlendes Wissen um Lösungsstrategien  


Das soziale Umfeld wird bei der Familienberatung mit einbezogen 

Die systematische Familienberatung ist ein therapeutischer Ansatz, bei dem nicht nur der Mensch als Individuum im Mittelpunkt steht, sondern auch das soziale Umfeld, wie etwa die Familie und der Freundeskreis. Das bedeutet, dass die systemische Familientherapie in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen weniger als Einzeltherapie stattfindet, sondern oft wichtige Personen aus dem sozialen Umfeld in die Beratung mit einbeuogen werden. Aus unserer Sicht ist der Blick auf das komplette Familiensystem unerlässlich und der Einbezug von Akteuren aus dem sozialen Umfeld trägt erheblich zum Erfolg der Familienberatung bei.


In der Familienberatung werden die eigenen Ressourcen gestärkt

 Die systemische Familienberatung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen ist lösungsorientiert und erfolgt unter der Anwendung von Methoden, die sich an den bereits vorhandenen Ressourcen orientieren. Die eigenen Stärken werden in der Familienberatung aufgezeigt und ins Bewusstsein gerufen, wodurch das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wieder hergestellt werden kann.


Ressourcenorientierte Arbeit erfolgt auf 5 Ebenen: 

1. Persönliche Ressourcen

Unter diesem Begriff werden körperliche, geistige und soziale Stärken einer Person zusammengefasst. Auch Talente und besondere emotionale Fähigkeiten gehören dazu. So hat jemand etwa einen besonderen Humor, kann gut malen, ist hilfsbereit usw.

2. Familiäre Ressourcen

Hier geht es um das familiäre Netzwerk sowie die Kommunikation und die Verhaltensweisen der einzelnen Familienmitglieder untereinander. Das System Familie wird dabei unter anderem nach der Rollenverteilung und anderen Aspekten untersucht.

3. Sozioökologische Ressourcen

Der Raum der Familie erweitert sich auf das entfernte soziale Umfeld. Damit sind der Freundeskreis, Nachbarn oder Netzwerke gemeint, in denen die Personen sich aufhalten. Dieses erweiterte System wird ebenfalls nach bestimmten Kriterien untersucht.

4. Sozioökonomische Ressourcen

Dieser Begriff kennzeichnet das Berufsumfeld, die wirtschaftliche Absicherung sowie auch die gesetzliche und materielle Grundversorgung der zu beratenden Familie.

5. Kulturelle Ressourcen

Hier sind die hintergründigen kulturellen Traditionen, Werte und Normen der betreffenen Personen gemeint. 


Die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen schafft Platz für stärkende Verhaltensweisen

Unsere systemische Familienberatung bietet Ihnen die Chance, alte und vor allem schädigende Beziehungs- und Verhaltensmuster abzulegen. So kann Raum für neue Verhaltensweisen geschaffen werden, die Ihnen und Ihrer Familie helfen, dem Leben täglich gestärkt entgegenzutreten.


Allgemeine Informationen zur systemischen Familienberatung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen 

Dauer

Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Familienberatung zwischen 12 und 15 Sitzungen.

Die Dauer richtet sich nach der Komplexität der zu behandelnden Themen.  

Terminintervall


Die Termine finden wöchentlich in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen statt. Sie werden so mit Ihnen vereinbart, dass sie in Ihren Alltag integrierbar sind.

Kosten und Kostenübernahme

Es besteht eine Leistungs- und Entgeldvereinbarung nach § 77 SGB VIII mit dem Land Bremen. Eine Übernahme der Kosten kann dementsprechend durch das Amt für Soziale Dienste (AfSD) erfolgen. 

Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.

Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 115,00 € pro Teilnehmer_in und mehrstündiger Sitzung. Im Falle einer einer Kostenübernahme durch das AfSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz.