"Betrachte jede Krise als Chance zur Veränderung"

Beratung bei sexualisierter Gewaltanwendung durch Erwachsene 

Die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen unterstützt die Verhinderung von sexualisierten Gewaltdelikten

Die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen bietet sexuell gewalttätigen Erwachsenen ein fundiertes professionelles Beratung- und Therapieangebot. Das übergeordnete Ziel der Therapie ist die Verhinderung erneuter sexualisierter Gewaltanwendung. Es handelt sich bei der Therapie um ein integratives, systemisch-kognitiv verhaltenstherapeutisches Behandlungsangebot, das mit Elementen aus der Tiefenpsychologie einhergeht. Die Behandlung in der Beratungsstelle erfolgt bei Erwachsenen in Einzelgesprächen.


Übergeordnete Behandlungsinhalte bei sexualisierter Gewaltanwendung

Zu den Inhalten der Behandlung bei sexualisierter Gewaltanwendung gehören:
• Ursachenfindung des delinquenten Verhaltens 
• Herausarbeitung von Risikofaktoren, die einen erneuten Übergriff begünstigen
• Herausarbeitung von Alternativen im Umgang mit Risikofaktoren
• Übernahme der Verantwortung für die Tat
• Rekonstruktion der einzelnen Schritte, welche zur Tat geführt haben
• Förderung von Opferempathie
• Wissensvermittlung im Bereich Sexualität und Partnerschaft 
• Förderung von fehlenden sozialen Kompetenzen 


Individuelle Behandlungsinhalte unterstützen die Therapie 

Im Laufe der Behandlung formuliert jeder sexuell delinquente Erwachsene in der Beratungsstelle Zweite Chance zusätzlich persönliche Ziele, die er während der Behandlung erreichen möchte. Die übergeordneten Behandlungsinhalte werden diesen persönlichen Zielen entsprechend angepasst.
Besteht eine Bewährungsauflage aufgrund von sexualisierter Gewaltanwendung, kann diese durch die Behandlung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen abgeleistet werden.


Daten und Fakten zur Beratung bei sexualisierter Gewaltanwendung durch Erwachsene in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Dauer

Die Dauer richtet nach der Komplexität der zu behandelnden Themen.

Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Therapie in Bremen mindestens 6 Monate.

Terminintervall

Die Termine für die Therapie finden im wöchentlichen Turnus mit einem zeitlichen Umfang von einer Stunde statt.

Anlassdelikte für die Therapie

  • Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 
(§ 176a StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

Kosten und Kostenübernahme

Es besteht die Möglichkeit, dass der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) die Kosten der Therapie übernimmt.

Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.

Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 95,00 € pro Teilnehmer_in und Sitzung. Im Falle einer einer Kostenübernahme durch  dem AJSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz.