Die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen bietet sexuell gewalttätigen Erwachsenen ein fundiertes professionelles Beratung- und Therapieangebot. Das übergeordnete Ziel der Therapie ist die Verhinderung erneuter sexualisierter Gewaltanwendung. Es handelt sich bei der Therapie um ein integratives, systemisch-kognitiv verhaltenstherapeutisches Behandlungsangebot, das mit Elementen aus der Tiefenpsychologie einhergeht. Die Behandlung in der Beratungsstelle erfolgt bei Erwachsenen in Einzelgesprächen.
Zu den Inhalten der Behandlung bei sexualisierter Gewaltanwendung gehören:
• Ursachenfindung des delinquenten Verhaltens
• Herausarbeitung von Risikofaktoren, die einen erneuten Übergriff begünstigen
• Herausarbeitung von Alternativen im Umgang mit Risikofaktoren
• Übernahme der Verantwortung für die Tat
• Rekonstruktion der einzelnen Schritte, welche zur Tat geführt haben
• Förderung von Opferempathie
• Wissensvermittlung im Bereich Sexualität und Partnerschaft
• Förderung von fehlenden sozialen Kompetenzen
Im Laufe der Behandlung formuliert jeder sexuell delinquente Erwachsene in der Beratungsstelle Zweite Chance zusätzlich persönliche Ziele, die er während der Behandlung erreichen möchte. Die übergeordneten Behandlungsinhalte werden diesen persönlichen Zielen entsprechend angepasst.
Besteht eine Bewährungsauflage aufgrund von sexualisierter Gewaltanwendung, kann diese durch die Behandlung in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen abgeleistet werden.
Daten und Fakten zur Beratung bei sexualisierter Gewaltanwendung durch Erwachsene in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen
Dauer | Die Dauer richtet nach der Komplexität der zu behandelnden Themen. Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Therapie in Bremen mindestens 6 Monate. |
Terminintervall | Die Termine für die Therapie finden im wöchentlichen Turnus mit einem zeitlichen Umfang von einer Stunde statt. |
Anlassdelikte für die Therapie |
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Kosten und Kostenübernahme | Es besteht die Möglichkeit, dass der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) die Kosten der Therapie übernimmt. Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen. Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 95,00 € pro Teilnehmer_in und Sitzung. Im Falle einer einer Kostenübernahme durch dem AJSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz. |