"Betrachte jede Krise als Chance zur Veränderung"

Beratung bei dem Konsum von Kinderpornografie in der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen mit individueller Zielsetzung

Das Angebot für die Beratung und Behandlung bei dem Konsum von Kinderpornografie richtet sich zum einen an Personen, die aus eigenem Antrieb Unterstützung suchen sowie auch an diejenigen, welche einer gerichtlichen Auflage nachkommen müssen. Das Behandlungsangebot gilt auch für Personen mit geistiger Beeinträchtigung.
Die Beratung kann für Konsumenten von Kinderpornografie jederzeit beginnen - auch bei laufendem Strafverfahren. Die Arbeit mit den Klienten erfolgt in Einzelgesprächen. Eine Auseinandersetzung mit dem Konsum von Kinderpornografie findet demnach nicht in Gruppengesprächen statt.
 


Die Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen entwickelt Rückfallvermeidungsstrategien

Im Mittelpunkt der Behandlung steht stets das Ziel, dem erneuten Konsum von Kinderpornografie entgegenzuwirken, und so weiteren Missbrauch zu vermeiden. Dafür werden in der Beratungsstelle individuelle Rückfallvermeidungsstrategien entwickelt. Zudem werden klientenspezifische Zielsetzungen berücksichtigt, indem sie während des Behandlungsprozesses in der Beratungsstelle Zweite Chance Beachtung finden. Zu diesen Zielen gehören etwa die Selbstanzeige, die Mitteilung des Konsums von Kinderpornografie gegenüber dem Partner, der Familie und Freunden sowie die Herausarbeitung der Gründe, die dem Konsumverhalten zugrunde liegen.


Behandlungsinhalte bei dem Konsum von Kinderpornografie

Im Verlauf der Behandlung in der Beratungsstelle Bremen werden verschiedenste Inhalte mit dem Konsumenten von Kinderpornografie aufgearbeitet. Die angewandten Methoden beziehen sich auf die Lebensbereiche des Konsumenten, die für die Verhinderung von (weiterem) Konsum von kinderpornografischem Material entscheidend sind. Die Klienten werden während der Beratung in Bremen unter anderem dazu angehalten Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen. Sie lernen die Erkennung und den Umgang mit Risikofaktoren, es wird eine eigene Sexualbiografie erstellt, es erfolgt die Aufstellung eines Soziogramms und auch das konsumierte kinderpornografische Material wird analysiert. Dem Konsumenten wird in der Beratungsstelle in Bremen der Missbrauchscharakter von Kinderpornografie vermittelt. Des Weiteren wird die Empathie für die Opfer gestärkt.


Allgemeine Informationen zur Behandlung bei dem Konsum von Kinderpornografie der Beratungsstelle Zweite Chance in Bremen

Dauer

Die Dauer der Beratung bei Konsumenten von Kinderpornografie richtet sich in der Beratungsstelle Zweite Chance nach der Komplexität der zu behandelnden Themen.
Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Beratung in Bremen mindestens 6 Monate.

Terminintervall

Die Termine finden wöchentlich in der Beratungsstelle in Bremen statt. Sie werden so mit Ihnen vereinbart, dass sie in Ihrem Alltag integrierbar sind.

Behandlungsinhalte

  •  Erstellung der eigenen Sexualbiografie
  • Aufstellung eines Soziogramms
  •  Erkennung von Risikofaktoren
  •  Umgang mit Risikofaktoren
  • Analyse des konsumierten Materials 
  • Vermittlung des Missbrauchscharakters von kinderpornografischem Material
  • Herausarbeitung und Stärkung von Opferempathie für die im kinderpornografischen Material dargestellten Kinder und Jugendlichen


Klientenspezifischen Ziele:

  • die Selbstanzeige
  •  die Mitteilung des Konsums gegenüber dem Partner, der Familie und Freunden
  • die Herausarbeitung der Gründe für den Konsum von Kinderpornografie

Anlassdelikte für die Therapie

  •  §184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte  

Kosten und Kostenübernahme

Es besteht die Möglichkeit, dass der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) die Kosten der Therapie übernimmt.

Gerne unterstützen wir Sie vorab bei der entsprechenden Beantragung. Sollte eine Kostenübernahme nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Kosten als Selbstzahler zu tragen.

Als Selbstzahler belaufen sich die Kosten auf 95,00 € pro Teilnehmer_in und Sitzung. Im Falle einer einer Kostenübernahme durch dem AJSD orientieren sich die Kosten an den geltenden Fachleistungsstundensatz.