Was ist ein Begleiteter Umgang?
Ein Begleiteter Umgang ermöglicht den Kontakt zwischen Kindern und dem Elternteil, mit welchem ein reguläres Aufeinandertreffen nicht möglich ist. Während des Treffens ist immer eine geschulte Fachkraft anwesend, welche dieses begleitet und bei Bedarf ansprechbar ist. Eingerichtet wird ein Begleiteter Umgang, um die Umsetzung des Umgangsrechts möglich zu machen und bei konfliktbehafteten Verhältnissen zwischen getrennten Eltern zu unterstützen. Dadurch können Kinder auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen in Kontakt bleiben.
Parallel werden auch Elterngespräche angeboten, um beide Elternteile dabei zu unterstützen sich auf die neue Situation einzulassen und einen guten Umgang auf Elternebene zu finden.
Ziele
Ziele eines Begleiteten Umganges sind der Schutz des Kindeswohls und dennoch die Ermöglichung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern in einem neutralen Rahmen. Langfristig sollen Umgänge unbegleitet möglich werden, was eine konflikt- und gewaltfreie Kommunikation voraussetzt. Auch sollen die Eltern sensibilisiert werden, um bestmöglich die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfassen und diesen zu entsprechen. Des Weiteren sollen die Kinder dazu befähigt werden klar ihre Bedürfnisse zu äußern und die Belastungen mit den betreffenden Elternteilen zu verarbeiten.
Zielgruppe
Das Angebot des Begleiteten Umganges richtet sich an Personen, welche nach §§ 1684, 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zum Umgang mit den Kindern oder Jugendlichen berechtigt sind. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um die Eltern, sondern auch um Großeltern, Geschwister und andere Personen, dessen Kontakt auf die Kinder oder Jugendlichen eine positive Wirkung hat.
Art der Arbeit/Methodik
Besonders wichtig ist es uns, dass alle Beteiligten gesehen und gehört werden. Bei der Arbeit steht im Vordergrund einen Rahmen zu schaffen, in welchem Erlebtes verarbeitet und Wünsche sowie Bedürfnisse geäußert werden können.
Die optionalen Elterngespräche bieten die Möglichkeit systemisch und lösungsorientiert arbeiten zu können, wodurch ein gegenseitiger Respekt vor der jeweiligen Elternrolle erzielt werden kann. Dabei steht vor allem die ressourcenorientierte Arbeit im Fokus, wodurch gemeinsam Strategien entwickelt werden können, um eine konfliktfreie Kommunikation auf Elternebene zu ermöglichen.
Angebote/Module
Modul 1: Unterstützter Umgang | - Optimierung der Eltern-Kind-Beziehung in dysfunktionalen Situationen ohne unmittelbare Gefährdung des Kindeswohls - Dauer: in der Regel sechs Monate, mit acht Stunden monatlich direkt am Kind - Ort: Neutraler Ort oder in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle. In Ausnahmefällen in der Wohnung der umgangsberechtigten Person. - Personaleinsatz: Begleitung durch eine Fachkraft |
Modul 2: Begleiteter Umgang | - Ermöglichung der Eltern-Kind-Kontakte in Situationen in welchen eine indirekte Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann. - Dauer: in der Regel sechs bis 12 Monate, mit bis zu acht Stunden direkt am Kind - Ort: Neutraler Ort oder in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle - Personaleinsatz: Begleitung durch eine Fachkraft |
Modul 3: Beaufsichtigter/geschützter Umgang | - Ermöglichung des Eltern-Kind-Kontaktes, in Situationen in denen eine direkte Gefährdung des Kindeswohls nicht ausgeschlossen werden kann - Die begleitende Fachkraft ist dabei ständig anwesend und beobachte die Interaktion der Kinder und deren Eltern. - Dauer: in der Regel 12 Monate, mit bis zu sechs Stunden direkt am Kind - Ort: Neutraler Ort oder in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle - Personaleinsatz: Begleitung durch eine Fachkraft |
Modul 4: Elternberatung zum begleiteten Umgang | - Bei Bedarf als Ergänzung zu den Begleiteten Umgängen - Dauer: bis zu vier Stunden monatlich - Personaleinsatz: Beratung durch eine Fachkraft, soweit erforderlich auch zwei Fachkräfte |
Ablauf
Vor Beginn der Begleiteten Umgänge werden ein bis drei Termine vereinbart, um den Kindern die Möglichkeit zu geben die Räume und die Fachkräfte kennenzulernen. Sollte der Wunsch bestehen die Umgänge an einem anderen Ort oder mit einer weiteren Person durchzuführen bedarf dies immer der Zustimmung beider Elternteile. Sollte ein Aufeinandertreffen der Eltern nicht möglich sein wird darauf geachtet, dass diese nacheinander erscheinen. Nach der Übergabe der Kinder hält sich die Person, bei der die Kinder leben, in der Nähe der Beratungsstelle auf, um bei Komplikationen abrufbereit zu sein. Während des Umgangs stehen die vorhandenen Spielwaren und Räume zur Verfügung. Auch die zuständigen Fachkräfte sind die gesamte Zeit anwesend und agieren unterstützend während des Umgangs. Nach dem Kontakt beaufsichtigen die zuständigen Fachkräfte die Abholung der Kinder und stehen bei Fragen zur Verfügung.
Daten und Fakten
Dauer | - 1-2 Stunden pro Begleiteten Umgang - Optionale Elterngespräche bei Bedarf |
Terminintervall | - In der Regel 14-tägig, nach Absprache wöchentlich |
Gründe für den begleiten Umgang | - Belastete sowie konfliktbehaftete Elternebene - Anordnung von Umgängen durch das Familiengericht - Gescheiterte unbegleitete Umgänge |
Ziele
| - Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung - Verbesserung des Umgangs und er Kommunikation auf der Elternebene - Ermöglichung eines Übergangs von einem Begleiteten zu einem Unbegleiteten Umgang |
Kosten | - In der Regel werden die Kosten durch das Amt für Soziale Dienste übernommen |
Vorraussetzungen für die Arbeit | - Ein Hilfeplan ist für die Arbeit notwendig, kann jedoch nachgereicht werden |